Haftung des Hufschmiedes
Der Vertrag mit dem Hufschmied wird regelmäßig ein Werkvertrag sein, d.h., dass der Hufschmied hier den Erfolg schuldet und nicht nur das ernsthafte Bemühen um einen solchen. "Vernagelt" der Hufschmied das Pferd oder verstößt gegen eine sonstige Sorgfaltspflicht, so haftet auch der Hufschmied für die dadurch entstandenen Schäden am Pferd.